Mitglied werden

Der BDA vereint seit 1903 freie Architekten und Stadtplaner, die sich durch die besondere Qualität ihrer Bauten und Planungen, aber auch durch ihre menschliche Integrität und Kollegialität auszeichnen.

Der BDA beruft nur Mitglieder, die diesen strengen Kriterien mit ihrer Person und Arbeit gerecht werden. Die Berufung in den BDA ist Auszeichnung und Bestätigung für Qualität zugleich.

Eine ordentliche Mitgliedschaft setzt eine

  • freiberufliche Tätigkeit als Architekt,
  • überdurchschnittliche Befähigung und Leistung,
  • persönliche Integrität,
  • Mitgliedschaft in einer Architektenkammer voraus.

Zu außerordentlichen Mitgliedern können beamtete und angestellte Architekten sowie Angehörige anderer Berufsgruppen, auch ausländischer Staatsangehörigkeit, berufen werden. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Integrität der Persönlichkeit
  • überdurchschnittliche berufliche Befähigung und
  • persönliche Leistungen, die die Ziele des BDA fördern.

Zu Ehrenmitgliedern können ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie Persönlichkeiten, die nicht dem BDA angehören, aufgrund besonderer Verdienste um den BDA ernannt werden.

Über die Berufung in den BDA entscheiden ausschließlich die Landesverbände.